für den Social-Media-Content-Service
Video-Vibe · Stand: 12. Oktober 2026
(1)Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Video-Vibe, Ulica Matice Hrvatske 15, 21000 Split, Kroatien, OIB 94013261871, PDV-ID HR94013261871 (nachfolgend „Anbieter“) und seinen Kunden über die Erstellung, Planung und Veröffentlichung von Social-Media-Inhalten (nachfolgend „Content-Service“).
(2)Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer, also an natürliche oder juristische Personen, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
(3)Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
(4)Bei Widersprüchen gelten die Vertragsbestandteile in folgender Rangfolge: das individuelle Angebot, die bei Vertragsschluss gültige Leistungs- und Preisübersicht, diese AGB einschließlich Anlage 1, der Auftragsverarbeitungsvertrag.
(1)Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot des Anbieters in Textform annimmt, zum Beispiel per E-Mail oder durch Bestätigung im Kundenportal.
(2)Die Leistungserbringung beginnt nach Eingang der ersten Zahlung. Der Tag des Leistungsbeginns wird im Kundenportal festgehalten.
(3)Leistungszeitraum ist jeweils ein Monat ab dem Tag des Leistungsbeginns. Beginnt die Leistung zum Beispiel am 13. August, läuft der erste Leistungszeitraum bis einschließlich 12. September, und der nächste beginnt am 13. September.
(1)Der Anbieter erstellt und plant Social-Media-Inhalte und veröffentlicht sie nach Freigabe durch den Kunden gemäß § 6. Art und Umfang der Leistungen, insbesondere die Anzahl der Posts und Videos, die Kanäle, die Kontingente und die Vergütung, ergeben sich aus dem im Angebot vereinbarten Paket und der bei Vertragsschluss gültigen Leistungs- und Preisübersicht.
(2)Sieht das Paket mehrere Varianten vor, wählt der Kunde eine Variante bei Vertragsschluss. Er kann die Variante für den folgenden Leistungszeitraum bis spätestens sieben Tage vor Ende des laufenden Leistungszeitraums im Kundenportal oder in Textform wechseln.
(3)Alle Mengenangaben beziehen sich auf einen Leistungszeitraum.
(4)Ein Post ist ein Bild oder ein Karussell, jeweils einschließlich Beschreibungstext und Hashtags. Ein Karussell mit bis zu fünf Folien zählt als ein Post; jede angefangene weitere Gruppe von fünf Folien zählt als ein weiterer Post. Welche Posts als Karussell umgesetzt werden, legt der Anbieter im Redaktionsplan im Rahmen des Karussell-Kontingents des Pakets fest. Als Post gilt auch ein Videoclip, den der Kunde fertig geschnitten bereitstellt und den der Anbieter ohne Schnitt mit Beschreibungstext und Hashtags veröffentlicht; er ist kein Video im Sinne von Abs. 5.
(5)Ein Video ist ein Kurzvideo im Hochformat, das der Anbieter aus Rohmaterial des Kunden erstellt, einschließlich Schnitt, Untertiteln und Musik aus einer lizenzierten Bibliothek. Höchstlänge und zulässiger Umfang des Rohmaterials ergeben sich aus der Leistungs- und Preisübersicht.
(6)Wird derselbe Beitrag auf mehreren vereinbarten Kanälen veröffentlicht, zählt er als ein Beitrag.
(7)Soweit im Paket nicht ausdrücklich vereinbart, sind insbesondere nicht enthalten: das Beantworten von Kommentaren und Nachrichten, Stories, Werbeanzeigen und deren Verwaltung, Dreharbeiten vor Ort, Voiceover und Animationen. Weitere Leistungen können als Zusatzleistungen gemäß Leistungs- und Preisübersicht oder nach gesondertem Angebot beauftragt werden.
(8)Der Anbieter schuldet die vereinbarten Leistungen, aber keinen bestimmten Erfolg, insbesondere keine bestimmte Reichweite, Followerzahl, Anzahl an Anfragen oder Umsätze.
(9)Der Anbieter darf zur Leistungserbringung Dritte einsetzen, insbesondere freie Mitarbeiter und technische Dienstleister. Er bleibt gegenüber dem Kunden für die Leistung verantwortlich.
(1)Der Kunde kann über das Kundenportal spontane Beiträge im Umfang des Anfrage-Kontingents seines Pakets anfragen. Der Anbieter liefert angefragte Beiträge innerhalb der in der Leistungs- und Preisübersicht genannten Frist zur Freigabe. Videos sind nicht im Anfrage-Kontingent enthalten. Sie werden nur auf Anfrage nach gesondertem Angebot erstellt und berechnet. Für angefragte Karussells gilt § 3 Abs. 4 entsprechend.
(2)Weitere Anfragen und Eilaufträge werden als Zusatzleistung gemäß Leistungs- und Preisübersicht berechnet. Eilaufträge führt der Anbieter nur aus, wenn er sie annimmt.
(3)Korrekturrunden sind im Umfang des Pakets enthalten. Eine Korrektur ist eine Änderung am bestehenden Beitrag. Wünscht der Kunde ein grundlegend neues Konzept, gilt dies als neue Anfrage. Weitere Korrekturrunden werden gemäß Leistungs- und Preisübersicht berechnet.
(4)Nicht genutzte Posts, Videos, Anfragen und Korrekturrunden verfallen am Ende des jeweiligen Leistungszeitraums und werden weder übertragen noch erstattet.
(1)Der Kunde stellt Fotos, Videos und sonstiges Material über das Kundenportal bereit, jeweils bis Montag für die laufende Woche. Der Anbieter teilt dem Kunden monatlich mit, welches Material er benötigt.
(2)Kann ein vereinbartes Video mangels verwendbaren Videomaterials nicht erstellt werden, erstellt der Anbieter stattdessen Posts nach der in der Leistungs- und Preisübersicht genannten Umrechnung. Kann der Anbieter mangels Material auch keine Posts erstellen, entfällt die betreffende Leistung für diesen Leistungszeitraum. Ein Anspruch auf Nachlieferung, Gutschrift oder Übertragung in folgende Leistungszeiträume besteht nicht.
(3)Der Kunde verbindet seine Social-Media-Konten selbst über das Kundenportal und hält die Verbindung aktiv. Für Instagram ist ein Business- oder Creator-Konto erforderlich. Kann ein Beitrag wegen einer getrennten oder abgelaufenen Verbindung nicht veröffentlicht werden, geht dies nicht zulasten des Anbieters.
(4)Der Kunde informiert den Anbieter bei der Planung jedes Leistungszeitraums über Aktionen, Termine und Neuigkeiten der kommenden Wochen.
(5)Der Kunde ist für die inhaltliche Richtigkeit seiner Angaben verantwortlich, insbesondere für Preise, Angebote und Fakten über sein Unternehmen, sowie für die Einhaltung berufs- und branchenspezifischer Werbevorschriften. Er prüft dies bei der Freigabe.
(6)Die Kommunikation erfolgt über das Kundenportal. Der Anbieter antwortet in der Regel innerhalb eines Werktags.
(1)Der Anbieter stellt jeden Beitrag vor der Veröffentlichung im Kundenportal zur Freigabe bereit. Der Kunde kann den Beitrag freigeben oder Änderungen wünschen.
(2)Veröffentlicht wird ausschließlich die vom Kunden ausdrücklich freigegebene Fassung eines Beitrags, und zwar über die vom Kunden selbst verbundenen Konten. Mit der Freigabe veranlasst der Kunde die Veröffentlichung auf seinem Kanal; der Anbieter führt die Veröffentlichung technisch in seinem Auftrag aus.
(3)Der Kunde gibt jeden Beitrag spätestens 24 Stunden vor dem geplanten Veröffentlichungstermin frei. Das Kundenportal erinnert ihn zwei Tage vorher und am Vortag.
(4)Gibt der Kunde einen Beitrag nicht rechtzeitig frei, wird er nicht zum geplanten Termin veröffentlicht. Gibt der Kunde ihn später frei, veröffentlicht der Anbieter ihn zum nächsten freien Termin im Redaktionsplan; dieser kann auch im folgenden Leistungszeitraum liegen.
(5)Beiträge, die der Kunde bis zum Ende des Leistungszeitraums, für den sie erstellt wurden, mindestens jedoch bis drei Werktage nach ihrer Bereitstellung, nicht freigegeben hat, verfallen und gelten als vertragsgemäß erbracht.
(6)Mit der Freigabe gilt der Beitrag als abgenommen. Der Kunde bestätigt damit, dass er den Beitrag geprüft hat und mit der Veröffentlichung einverstanden ist, und übernimmt die Verantwortung für den Inhalt nach § 14 Abs. 4.
(7)Fehler, die der Anbieter zu vertreten hat, etwa Rechtschreibfehler oder Abweichungen von den Angaben des Kunden, behebt er vor der Freigabe unabhängig von den Korrekturrunden.
(8)Änderungen, die der Kunde selbst nachträglich an veröffentlichten Beiträgen vornimmt, sowie Inhalte, die der Kunde selbst veröffentlicht, liegen in seiner alleinigen Verantwortung.
(1)Der Anbieter stellt dem Kunden für die Vertragsdauer ein browserbasiertes Kundenportal zur Verfügung, insbesondere zum Hochladen von Material, zur Ansicht des Redaktionskalenders, zur Freigabe von Beiträgen und für Beitragsanfragen.
(2)Die Anbindung an Social-Media-Plattformen erfolgt über einen technischen Drittanbieter. Der Kunde autorisiert die Verbindung selbst.
(3)Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit des Kundenportals, schuldet aber keine ununterbrochene Verfügbarkeit. Für Ausfälle, Änderungen, Einschränkungen oder Sperrungen durch Social-Media-Plattformen oder technische Drittanbieter ist der Anbieter nicht verantwortlich.
(4)Der Anbieter darf technische Dienstleister wechseln, sofern die vereinbarten Leistungen dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
(5)Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim und informiert den Anbieter unverzüglich, wenn er einen Missbrauch vermutet.
(1)Der Anbieter setzt bei der Erstellung der Inhalte KI-gestützte Werkzeuge ein, darunter ein eigenes System. Jeder Beitrag wird vom Anbieter geprüft, bevor er dem Kunden zur Freigabe bereitgestellt wird.
(2)Welche Modelle, Werkzeuge und Abläufe der Anbieter im Einzelnen nutzt, ist nicht Vertragsbestandteil.
(1)Der Anbieter ordnet jeden Inhalt nach Art und Umfang des KI-Einsatzes einer der folgenden Stufen zu:
a)Stufe Grün: Inhalte ohne KI-Einsatz oder mit lediglich unterstützender Standardbearbeitung, insbesondere Farb- und Kontrastkorrektur, geringfügige Helligkeitsanpassung, Schärfen, Rauschreduzierung, Hochskalieren, Zuschnitt, geringfügige Perspektivkorrektur, kleine Retusche und Freistellen, sowie erkennbar nicht realistische KI-Grafiken und Illustrationen. Diese Inhalte werden ohne KI-Hinweis veröffentlicht.
b)Stufe Gelb: Bearbeitungen, bei denen eine Kennzeichnungspflicht nicht eindeutig ist, insbesondere die Änderung des Hintergrunds, umfangreichere Retuschen sowie deutliche Licht- oder Farbänderungen.
c)Stufe Rot: Inhalte, die nach Einschätzung des Anbieters als Deepfake im Sinne von Art. 3 Nr. 60 und Art. 50 Abs. 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 einzustufen sind, insbesondere vollständig KI-generierte realistische Bilder, Videos oder Tonaufnahmen, das Hinzufügen von Personen oder Gegenständen sowie die Veränderung von Personen.
(2)Die Einstufung erfolgt durch den Anbieter nach fachlichem Ermessen und wird von ihm dokumentiert. Ein Anspruch des Kunden auf eine niedrigere Einstufung besteht nicht.
(3)Inhalte der Stufen Gelb und Rot werden standardmäßig mit einem sichtbaren KI-Hinweis im Bild oder Video und am Anfang des Beschreibungstextes veröffentlicht, soweit technisch möglich zusätzlich mit dem KI-Kennzeichen der jeweiligen Plattform.
(4)Bei Inhalten der Stufe Gelb kann der Kunde für den einzelnen Beitrag entscheiden, ihn ohne KI-Hinweis zu veröffentlichen. Dazu gibt er im Kundenportal für diesen Beitrag eine ausdrückliche Bestätigung mit dem Wortlaut aus Anlage 1 ab. Der Anbieter speichert die Bestätigung mit Person, Zeitpunkt, Beitragsfassung und angezeigtem Wortlaut. Ohne diese ausdrückliche Bestätigung wird ein Inhalt der Stufe Gelb nicht ohne KI-Hinweis veröffentlicht, auch nicht bei einer verspäteten Freigabe nach § 6 Abs. 4.
(5)Inhalte der Stufe Rot veröffentlicht der Anbieter ausschließlich mit KI-Hinweis. Wünscht der Kunde eine Fassung ohne KI-Hinweis, kann er diese nach ausdrücklicher Bestätigung mit dem Wortlaut aus Anlage 1 herunterladen und selbst veröffentlichen. Über die Veröffentlichung und Kennzeichnung dieser Fassung entscheidet der Kunde dann in eigener Verantwortung.
(6)Maschinenlesbare Kennzeichnungen, insbesondere Herkunftsangaben in den Dateidaten, werden vom Anbieter nicht entfernt. Der Kunde verpflichtet sich, solche Kennzeichnungen ebenfalls nicht zu entfernen.
(7)Trifft der Kunde eine Entscheidung nach Absatz 4 oder 5, stellt er den Anbieter, soweit gesetzlich zulässig, von allen Ansprüchen Dritter sowie den damit verbundenen Kosten einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung frei, die aus der Veröffentlichung ohne KI-Hinweis entstehen.
(8)Liefert der Kunde selbst KI-erzeugtes oder KI-bearbeitetes Material, teilt er dies dem Anbieter beim Hochladen mit. Für dieses Material gelten die Absätze 1 bis 7 entsprechend.
(9)Ob und wie Social-Media-Plattformen eigenständig KI-Hinweise anzeigen, zum Beispiel anhand von Dateidaten, liegt außerhalb des Einflusses des Anbieters.
(1)Der Kunde versichert, dass er an allem bereitgestellten Material die erforderlichen Rechte hat und dass abgebildete Personen, insbesondere Mitarbeiter, der Veröffentlichung zugestimmt haben. Er stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Pflichten beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
(2)Mit vollständiger Zahlung der jeweiligen Vergütung räumt der Anbieter dem Kunden an den für ihn erstellten Inhalten ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die eigene Unternehmenskommunikation ein, soweit an den Inhalten Rechte bestehen. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass KI-erzeugte Inhalte urheberrechtlich geschützt sind.
(3)Musik aus der lizenzierten Bibliothek darf nur im Rahmen der Social-Media-Veröffentlichungen genutzt werden. Für andere Nutzungen, etwa in Werbeanzeigen außerhalb der vereinbarten Kanäle, ist eine gesonderte Lizenz erforderlich.
(4)Der Anbieter darf die für den Kunden erstellten Inhalte mit Zustimmung des Kunden als Referenz verwenden. Für Pilotkunden gilt § 12 Abs. 2.
(5)Alle Rechte an der Software, dem Kundenportal und den Systemen des Anbieters verbleiben beim Anbieter.
(1)Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot und der bei Vertragsschluss gültigen Leistungs- und Preisübersicht. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Bei Kunden mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat kann die Steuerschuld auf den Kunden übergehen (Reverse-Charge-Verfahren).
(2)Die Vergütung ist für jeden Leistungszeitraum im Voraus fällig und wird zu dessen Beginn über die Zahlungsart eingezogen, die der Kunde im Kundenportal hinterlegt hat: per SEPA-Lastschrift oder per Kredit- oder Debitkarte. Wählt der Kunde die SEPA-Lastschrift, erteilt er dazu ein SEPA-Lastschriftmandat; wählt er die Karte, ermächtigt er den Anbieter, die fälligen Beträge von dieser Karte einzuziehen. Andere Zahlungsarten bedürfen einer Vereinbarung.
(3)Zusatzleistungen werden mit der nächsten monatlichen Abbuchung berechnet.
(4)Kosten für Rücklastschriften und Rückbelastungen der Karte trägt der Kunde, soweit er sie zu vertreten hat.
(5)Ist der Kunde mit einer Zahlung mehr als sieben Tage in Verzug, kann der Anbieter die Erstellung und Veröffentlichung von Inhalten bis zum Zahlungseingang aussetzen. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt davon unberührt.
(6)Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
(7)Preisänderungen für künftige Leistungszeiträume kündigt der Anbieter mindestens sechs Wochen vorher in Textform an. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall nach § 13 kündigen.
(1)Der Anbieter kann mit Kunden eine Pilotphase vereinbaren. Dauer und Vergütung der Pilotphase ergeben sich aus dem Angebot. Die Rechnung weist den regulären Preis und den Pilotrabatt gesondert aus.
(2)Der Kunde nimmt in der Pilotphase an einem monatlichen Feedback-Gespräch von bis zu 30 Minuten teil und ist damit einverstanden, dass der Anbieter die Ergebnisse einschließlich der Entwicklung von Followerzahl, Reichweite und Interaktionen als Fallbeispiel verwendet. Der Anbieter erfasst diese Kennzahlen zu Beginn der Pilotphase.
(3)Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sich Systeme und Abläufe des Anbieters in der Pilotphase noch in Entwicklung befinden.
(4)Der Vertrag kann auch während der Pilotphase nach § 13 gekündigt werden. Nach Ende der Pilotphase läuft er zum regulären Preis gemäß Angebot weiter, sofern er nicht gekündigt wurde.
(1)Der Vertrag läuft zunächst für einen Leistungszeitraum und verlängert sich danach jeweils um einen weiteren Leistungszeitraum, wenn er nicht von einer Partei spätestens sieben Tage vor Ende des laufenden Leistungszeitraums gekündigt wird.
(2)Kündigungen bedürfen der Textform.
(3)Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4)Die Vergütung für einen angefangenen Leistungszeitraum wird nicht anteilig erstattet, es sei denn, der Kunde kündigt aus wichtigem Grund, den der Anbieter zu vertreten hat.
(5)Nach Vertragsende kann der Kunde seine Daten und Inhalte 30 Tage lang im Kundenportal herunterladen. Danach werden sie gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Die Verbindung zu den Konten des Kunden wird getrennt; geplante, aber noch nicht veröffentlichte Beiträge werden nicht mehr veröffentlicht.
(1)Der Anbieter haftet unbeschränkt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie soweit eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
(2)Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die vom Kunden für die letzten drei Leistungszeiträume vor dem Schadensereignis gezahlte Vergütung. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3)Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nicht für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Umsätze oder Rufschäden.
(4)Mit der Freigabe übernimmt der Kunde die Verantwortung für den Inhalt des Beitrags, insbesondere für Aussagen, Preise, Angebote und die Zulässigkeit der Werbung. Für freigegebene Inhalte haftet der Anbieter nur, soweit ein Fehler für den Kunden bei sorgfältiger Prüfung nicht erkennbar war.
(5)Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die beruhen auf
a)Material, Angaben oder Anweisungen des Kunden;
b)Entscheidungen des Kunden nach § 9 Abs. 4 und 5;
c)Veröffentlichungen und Änderungen, die der Kunde selbst vornimmt;
d)Ausfällen, Änderungen, Einschränkungen oder Sperrungen durch Social-Media-Plattformen oder technische Drittanbieter, einschließlich der Sperrung oder Einschränkung von Konten des Kunden und Änderungen der Reichweite;
e)Verzögerungen wegen fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden;
f)höherer Gewalt.
Dies gilt nicht in den Fällen von Absatz 1.
(6)Der Kunde bewahrt die Originale seines Materials selbst auf. Bei Verlust von Daten haftet der Anbieter nur für den Aufwand, der für ihre Wiederherstellung aus diesen Originalen erforderlich ist.
(7)Der Kunde meldet Fehler bei einer Veröffentlichung unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen nach der Veröffentlichung. Der Anbieter hat zunächst Gelegenheit, den Fehler zu beheben, etwa durch Korrektur, Löschung oder erneute Veröffentlichung.
(8)Ein Mitverschulden des Kunden ist anzurechnen.
(9)Ansprüche gegen den Anbieter verjähren innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt, in dem der Kunde vom Anspruch und den ihn begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat. Dies gilt nicht in den Fällen von Absatz 1.
(10)Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Mitarbeitern, freien Mitarbeitern und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(1)Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag. Die eingesetzten Unterauftragsverarbeiter werden darin aufgeführt.
(2)Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich, auch über das Vertragsende hinaus.
(1)Es gilt kroatisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2)Gerichtsstand ist Split, Kroatien, soweit gesetzlich zulässig.
(3)Diese AGB sind in deutscher Sprache verfasst. Bei Übersetzungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
(4)Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern. Er teilt Änderungen mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Folge weist der Anbieter in der Mitteilung hin. Widerspricht der Kunde, können beide Parteien den Vertrag zum Inkrafttreten der Änderung kündigen.
(5)Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Bestätigung für Inhalte der Stufe Gelb (§ 9 Abs. 4)
Dieser Beitrag enthält mit KI bearbeitete Inhalte. Die Bearbeitung kann nach der EU-KI-Verordnung kennzeichnungspflichtig sein, deshalb ist standardmäßig ein KI-Hinweis gesetzt.
☐ Ich wurde auf die mögliche Kennzeichnungspflicht hingewiesen und entscheide mich in eigener Verantwortung, diesen Beitrag ohne KI-Hinweis über meinen verbundenen Kanal zu veröffentlichen. Es gelten § 9 Abs. 4 und 7 der AGB.
Bestätigung für den Download von Inhalten der Stufe Rot ohne KI-Hinweis (§ 9 Abs. 5)
Dieser Inhalt ist nach Einschätzung von Video-Vibe kennzeichnungspflichtig. Die Fassung ohne KI-Hinweis wird nicht über das Kundenportal veröffentlicht.
☐ Ich lade diese Fassung herunter und entscheide in eigener Verantwortung, ob und wie ich sie selbst veröffentliche und kennzeichne. Es gelten § 9 Abs. 5 und 7 der AGB.
Social-Media-Content-Service
Video-Vibe · Gültig für Verträge ab 12. Oktober 2026
Diese Übersicht ergänzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für bestehende Verträge gilt die bei Vertragsschluss gültige Fassung, sofern nichts anderes vereinbart ist. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen. Alle Mengen gelten pro Leistungszeitraum, also jeweils einen Monat ab dem Tag des Leistungsbeginns.
Das Paket enthält pro Monat:
| Leistung | Umfang |
|---|---|
| Posts | 20 (Bild, Karussell oder fertig geschnittener Videoclip des Kunden) |
| Kanäle | 4 |
| Redaktionsplan | monatlich, dazu wöchentlich ein Abstimmungsgespräch von bis zu 30 Minuten |
| Kundenportal | Upload, Kalender, Freigabe, Beitragsanfragen |
| Spontane Beitragsanfragen | 2 pro Monat, Lieferung zur Freigabe innerhalb von 2 Werktagen |
| Korrekturrunden | 1 pro Post |
| Karussell-Kontingent | bis zu 4 Karussells pro Monat mit je bis zu 5 Folien |
Weitere Regeln:
| Regel | Festlegung |
|---|---|
| Freigabe | bis 24 Stunden vor dem geplanten Termin, sonst Verschiebung (§ 6 AGB) |
| Laufzeit und Kündigung | 1 Monat ab Leistungsbeginn, verlängert sich monatlich; Kündigung bis 7 Tage vor Ende des Leistungszeitraums (§ 13 AGB) |
Abweichende Pilotkonditionen können im individuellen Angebot vereinbart werden.
| Zusatzleistung | Preis (netto) |
|---|---|
| Zusätzlicher Post oder weitere Beitragsanfrage | 35 € |
| Kurzvideo im Hochformat | nur auf Anfrage |
| Zusätzliche Korrekturrunde | 35 € |
| Weiterer Kanal | 100 € pro Monat |
| Eilauftrag: Lieferung am selben Werktag bis 20 Uhr bei Anfrage bis 14 Uhr, sonst am nächsten Werktag bis 12 Uhr | 17,50 € je Anfrage |
| Einrichtung | entfällt |
Videos sind nicht im Paket enthalten. Höchstlänge, Umfang des Rohmaterials, Preis und das Vorgehen bei fehlendem Videomaterial legt das jeweilige Angebot fest. Fertig geschnittene Videoclips des Kunden veröffentlicht der Anbieter ohne Schnitt als Post im Rahmen des Pakets (§ 3 Abs. 4 AGB).